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CORONA

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Corona-Testpflicht für Friseure: "Die aktuelle Regelung ist existenzgefährdend"
Wer in Nordrhein-Westfalen zum Friseur will, muss seit dieser Woche einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest vorweisen können. Für viele Friseurbetriebe hat das schon jetzt Auswirkungen auf das Geschäft. Auch für unseren!

Seit letzten Samstag ist ein negativer Schnelltest Bedingung für einen Friseurtermin in Nordrhein-Westfalen - zumindest dann, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis einen Wert von 100 übersteigt. In Herne liegt dieser bekanntlich über 200!!!
Ausnahmen sollen demnächst nur für Kunden gelten, die bereits doppelt geimpft sind, oder einen Nachweis einer durchgemachten Infektion vorlegen können.

Corona-Test darf nicht älter als 24 Stunden sein
Für die Tests gelten genaue Vorschriften: Sie müssen von geschultem Personal, in einer offiziellen Teststelle - beispielsweise einer Apotheke - oder in einem Testzentrum vorgenommen werden. Ein Selbsttest reicht nicht aus. Außerdem muss der Schnelltest tagesaktuell sein, das heißt er darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Unsere Öffnungszeiten mussten demnach angepasst werden:

Mittwoch, den 28. April und Donnerstag, den 29. April von 10:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch, den 5. Mai, Freitag, den 7. Mai von 10:00 bis 18:00 Uhr und Samstag, den 8. Mai von 8:30 bis 13:30 Uhr.

Sollten die Inzidenzwerte weiterhin über 100 bleiben, gilt der Plan ab 5. Mai.

Hoffen wir das Beste


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